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Ihr Anwalt für Datenschutz

Die Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) bringen teils komplexe Umsetzungs- und Evaluierungspflichten mit sich. Die Verpflichtungen der DSGVO treffen dabei nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch kleinere Unternehmen, Einzelunternehmer, Vereine und Freiberufler.

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