DIGIT@ LAW®

Werkvertrag für agile Softwareentwicklung in Köln: flexibel entwickeln, rechtssicher vereinbaren

Agile Softwareentwicklung lebt von flexiblen Anforderungen, laufender Abstimmung und schrittweiser Umsetzung . Gerade bei einem Werkvertrag kommt es jedoch darauf an, Projektziel, Leistungsumfang, Abnahme, Vergütung und Nutzungsrechte so klar zu regeln, dass aus agiler Zusammenarbeit keine rechtlichen Unsicherheiten entstehen.

Unverbindlich Kontakt aufnehmen

Lassen Sie uns in einem gemeinsamen Gespräch die optimale Lösung für Ihr Unternehmen finden.

Kanzlei Köln

Mittelstraße 12–14
D-50672 Köln

+49 (0)221 17738790

Kanzlei Recklinghausen

Herzogswall 8
D-45657 Recklinghausen

+49 (0)2361 4972830